Gemäss Art. 11 und ff der Pharmazeutischen Fortbidlungsrodung des Institutes FPH (FBO) vom 17. Mai 2000 verpflichten sich alle Apotheker, welche Inhaber eines Fähigkeitsausweises (FA) sind oder eines FPH-Titels sind, die vorgeschriebene Fortbildung zu absolvieren. Auch die Inhaber des SAGH-Diploms verpflichten sich zur jährlichen Fortbildung.
Die Fortbildung für die Inhaber des Fähigkeitsausweises (FA) muss jährlich mind. 16 akademische Stunden umfassen. Dies entspricht 100 FPH Punkten
Die Fortbildung für die Titelträger Fachapotheker FPH muss jährlich mind. 80 akademische Stunden (32h Kontaktstudium und 48h Selbststudium umfassen. Dies entspricht total 500 FPH Punkten
Die Fortbildung für die Inhaber des Diploms muss jährlich mind. 80 akademische Stunden (32h Kontaktstudium und 48h Selbststudium umfassen. Dies entspricht total 500 FPH Punkten
Die Fortbildungsbestimmungen sind im Fähigkeitsprogramm Homöopathie SVHA festgelegt.
Ebenfalls als homöopathische Fortbildung anerkannt werden homöopathische Supervision, Intervision oder QZ-Arbeit.
Die Rezertifizierung des Fähigkeitsausweieses, des Diploms und des Titels FPH erfolgt alle 2 Jahre. Bitte füllen Sie das entsprechende Rezertifizierungsformular aus.
Bei Nichtabsolvieren der Fortbildungspflicht kann das FPH Institut geeignete Sanktionen erlassen, insbesondere das Recht zur Führung des Fähigkeitsausweises beziehungsweise des FPH Titels auf Antrag der Fachgesellschaft AGHK entziehen.
Weitere Informationen finden Sie in der
Fortbildungsordnung (FBO) (link)
Bitte beachten Sie beim Besuch einer Fortbildungsveranstaltung darauf, dass der Kurs FPH anerkannt ist.
Fortbildungsveranstaltungen, die nicht für den FA anerkannt sind, können Sie als TeilnehmerIn im Nachhinein selber zertifizieren lassen. Dafür füllen Sie bitte das Formular zur nachträglichen Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung aus und senden uns dieses zu. Wir werden Ihren Antrag umgehend prüfen.
Wenn Sie den Fähigkeitsausweis (FA) Klassische Homöopathie, das Diplom oder den Titel Fachapotheker Klassische Homöopathie FPH nicht mehr weiterführen möchten, dann bitten wir Sie das Formular Verzichtserklärung FA oder Versichtserklärung Diplom auszufüllen und uns zuzusenden:
Sekretariat AGKH
Frau V. Greising
Buzibachstrasse 31 b
6023 Rothenburg
Die Bedingungen zur Wiedererlangung des FA stehen ebenfalls in der Verzichtserklärung.
Der Titel Fachapotheker Klassische Homöopathie FPH wird nicht mehr vergeben und kann demzufolge nicht wiedererlangt werden.
Artis Seminare – Webinare und diverse Kursorte
ESRHU – Sainte Croix, Genf
Roland Methner – diverse Kursorte
Simillimum – Bern
SKHZ – Zürich
Schule für Klassische Homöopathie Zürich